AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich der Bedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit der Zimmervermietung in der Pension Milberg, Am Rathaus 2 in Rüdesheim am Rhein (Assmannshausen) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehandelte Bedingungen ersetzt werden. Diese AGB liegen deutlich und allgemein sichtbar in der Pension aus. Sie werden dem Gast oder Auftraggeber auf dessen Wunsch gesondert ausgehändigt.

 

Beherbergungsvertrag

Durch verbindliche Bestellung eines Zimmers oder dessen kurzfristige Bereitstellung, auch telefonisch, kommt der Beherbergungsvertrag zustande. Der Vertrag gilt für den jeweiligen Gast - auch in Mehrzahl - der Pension und verpflichtet diesen sowie diejenigen Kunden, die eine Buchung vorgenommen haben, ohne selbst Gast der Pension zu sein. Hat ein Kunde für einen Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber mit dem Gast als Gesamtschuldner. Hat der Gast eine Unterkunft für mehrere Tage reservieren lassen und reist er nicht am vorgesehenen Tage an, geht der Vermieter davon aus, dass der Gast von der bestätigten Reise zurückgetreten ist, wenn er weder eine spätere Anreise mitgeteilt hat, noch spätestens bis 20.00 Uhr des Anreisetages eintrifft. Mit dem Vertrag verpflichten wir uns, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten. Hat die Pension begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt (z.B. Brand, Umweltkatastrophe, etc.) und wenn andere, von der Pension nicht zu vertretende, Umstände eintreten, welche die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, kann die Pension jede Reservierung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

 

Stornierung

Die Stornierung der Buchung ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: Wird das angemietete Zimmer rechtzeitig storniert, hierunter fallen alle mündlichen sowie schriftlichen Buchungen die mindestens 7 Tage vorher storniert werden, entstehen keinerlei Kosten. Geht dem Vermieter die Stornierung innerhalb der letzten 6 Tage zu und das Zimmer kann nicht anderweitig vermietet werden, dann stehen dem Vermieter 80% der Aufenthaltskosten zu.

Für den Fall der Stornierung der Buchung ist der Gast zur Zahlung der Stornogebühren verpflichtet. An gesetzlichen Feiertagen und Wochentagen mit Veranstaltungen wie z.B. die Magic Bike, Assmannshausen in Rot, Rhein in Flammen und dem Rüdesheimer Weinfest (Summer of Riesling) ist eine Stornierungsgebühr in Höhe des Anzahlungsbetrags zu leisten, sollte die Stornierung in den letzten 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen, fallen 80% der Aufenthaltskosten an.

Höhere Gewalt oder Quarantäne-Maßnahmen

Wird das Land, Zielgebiet oder das Hotel behördlich unter Quarantäne gestellt oder ist dieses nicht (mehr) zugänglich, so handelt es sich um höhere Gewalt. In diesem Fall ist der Gast von seiner Zahlungspflicht (und der Hotelbetreiber von seiner Leistungspflicht) befreit.

 

Sorgfaltspflicht des Gastes

Der Gast hat eine besondere Obhutspflicht gegenüber sämtlichen Einrichtungsgegenständen der Pension und hat desselben im Rahmen der überlassenen Unterkunft für schonende Behandlung zu sorgen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Zimmers steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Grundsätzlich darf der Pensionsgast in seinem Zimmer keinen Besuch empfangen. Unzulässig ist auch das Übernachten anderer als der dem Vermieter gemeldeten Personen. Partys und Feierlichkeiten sind grundsätzlich verboten oder mit dem Vermieter abgestimmt. Der Gast ist haftbar für die von ihm am Inventar angerichteten Schäden. In der ganzen Pension ist Rauchen verboten. Bei Nichtbefolgung dieser Vorschrift droht eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro. Im Zimmer ist aus Rücksicht auf den Brandschutz der Gebrauch von Wärmedecken, Bügeleisen, Laden von E-Bike Akkus und anderer ähnlicher Elektrogeräte, die die Zimmereinrichtung nicht bieten, verboten. Das Kochen und die Benutzung mitgebrachter Elektrogeräte wie z.B. Kochplatten sind in der gesamten Pension untersagt.

 

Mängelanzeige

Störung an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Soweit dem Gast Mängel, insbesondere im Bereich des Zimmers auffallen, sind diese unverzüglich anzuzeigen, damit der Vermieter die Gelegenheit hat, angezeigte Mängel kurzfristig zu beheben. Ein Mangel, der erst bei Abreise geltend gemacht wird, führt nicht zu einer Minderung des Zimmerpreises, wenn dieser Mangel dem Vermieter nicht bekannt war.

 

Zahlung und Preise

Es gelten unsere jeweils aktuellen Preislisten. Alle Zimmerpreise verstehen sich als reine Übernachtungspreise inklusive Bettwäsche und Endreinigung. Das Frühstück wird separat bestätigt. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen bei Anreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Eine Vorauszahlung kann verlangt werden. Eine Internethaftung ist ausgeschlossen. Die Preise können von uns geändert werden, wenn der Gast nachträglich, aber noch vor Antritt der Reise, eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der Aufenthaltsdauer wünscht und wir dem zustimmen. Bei einer frühzeitigen Abreise (aus welchem Anlass auch immer) wird der gesamte Betrag fällig. Die Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Sollte der Mehrwertsteuersatz sich nach dem Vertragsabschluss verändern, werden die Preise entsprechend angepasst.

 

Tourismusbeitrag

Die Stadt Rüdesheim am Rhein erhebt einen Tourismusbeitrag von zur Zeit 2,50 EUR pro Person/Nacht. Änderungen des Tourismusbeitrages werden vom Gast getragen. Der Tourismusbeitrag ist abgezählt bei Anreise zu entrichten.

 

Anreise

Die Zimmer können nach Absprache ab 15:00 Uhr bezogen werden. Eine frühere Anreise ist nach telefonischer Absprache möglich. Wir bitten Sie, am Anreisetag bis spätestens 19:00 Uhr einzutreffen. Sollten sich Verzögerungen ergeben, bitten wir Sie, uns rechtzeitig telefonisch darüber zu informieren. Wir behalten uns vor, verspätete Anreisen je angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Eine Anreisen nach 22.00 Uhr nicht möglich. Wir behalten uns im Sinne der Schadensminimierung das Recht vor, das Zimmer ab dem darauffolgenden Tag für weitere Reservierungen freizugeben, falls der Gast sich bis dahin weder gemeldet hat noch angereist ist.

 

Abreise

Am Tag der Abreise müssen die Zimmer bis 10:00 Uhr geräumt und die Schlüssel an uns übergeben werden. Sorgt der Gast nicht dafür, dass die Zimmer zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen, indem er räumt und die Rechnung begleicht, kann der Vermieter den vollen Preis für den weiteren Tag fordern.

 

Haftung und Gerichtsstand

Die Pension haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Eine Abstellfläche für größere Gegenstände, z.B. Fahrräder und E-Bikes wird zur Verfügung, es wird keine Haftung für Beschädigung oder Verlust übernommen. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden wurde von der Pension grob fahrlässig verursacht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Es gilt das deutsche Recht.


Unsere Corona Richtlinien

Alle geforderten Vorschriften der örtlichen Behörden werden für einen sicheren Aufenthalt von uns erfüllen. Wir sind verpflichtet, diese Vorsichtsmaßnahmen sicherzustellen und bitten Sie höflichst, diese ebenfalls zu befolgen.

Es gelten jeweils die aktuellen Richtlinien des Land Hessen

Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es im Zuge der Abwehr von Corona-Infektionen jederzeit zu möglichen Änderungen der Corona-Richtlinien kommen kann. Bitte informieren Sie sich dazu rechtzeitig bei Buchung sowie auch vor Ihrer Anreise.

 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die der in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt für im Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

 

Rüdesheim am Rhein 31.03.2024

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